Sind Unternehmen gezwungen, den Herausforderungen des Marktes durch Personalanpassungsmaßnahmen in größerem Umfang zu begegnen, sollte personalpolitische Zielsetzung sein, die Mitarbeiter in neue Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Der Einsatz eines Transfersozialplans ist hierfür das geeignete Instrument.
Anders als beim klassischen Sozialplan mit seiner Orientierung auf nur kurzfristig wirksame Abfindungsleistungen, steht bei einem Transfersozialplan die Frage nach der neuen dauerhaften Beschäftigung für die ausscheidenden Mitarbeiter im Vordergrund. Wir bieten mit den Instrumenten Transferagentur (§ 216a SGB III) und Transfergesellschaft (§ 216b SGB III) Unternehmen die Möglichkeit, sozialverträgliche nachhaltige Lösungen bei Personalabbau zu gestalten und zu schaffen.
Unsere seit 1997 in mehr als 200 Projekten erworbenen Erfahrungen qualifizieren uns vor anderen, dieses Angebot zu machen. Wir haben als konzernunabhängiges und zertifiziertes Unternehmen nach Maßgabe unserer erprobten hohen Qualitätsstandards die Anforderungen sowohl der zu betreuenden und übernommenen Mitarbeitern als auch der personalfreisetzenden Unternehmen erfüllt. Die von uns beratenen Unternehmen, Betriebsräte und betreuten Mitarbeiter rekrutierten sich bundesweit aus allen Branchen. Auch bei sehr kurzfristigen Projekteinstiegen, bei einer großen Mitarbeiterzahl und bei einer Vielzahl von gleichzeitig vom Personalabbau betroffenen Standorten sichern unsere Erfahrungen einen reibungslosen Ablauf.
Transfergesellschaften bzw. Auffanggesellschaften betreibt BHRS zum einen als Muttergesellschaft, zum anderen mit ihrer Tochtergesellschaft GeBeWe Transfergesellschaft mbH.
Ziel einer von uns betriebenen „Transferagentur“ ist es, für die ausscheidenden Mitarbeiter einen nahtlosen Übergang vom bisherigen in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu schaffen. Sie verbleiben bis zum Ende Ihres Vertrages in ihrer Firma und werden von uns dabei unterstützt, eine neue berufliche Aufgabe zu finden. Durch unsere aktive Vermittlung soll spätestens am Ende der Kündigungsfrist dieses Ziel erreicht sein.
Bei der Installation einer „Transfergesellschaft“ scheiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus ihrem Unternehmen aus und gehen mit der durch uns betriebenen Transfergesellschaft ein Beschäftigungsverhältnis ein. Unser Ziel ist es auch hier, diese Mitarbeiter schnell und dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Im Einzelnen werden dazu von uns im Projektverlauf die folgenden Leistungen erbracht:
- Unterstützung von Unternehmen und Betriebsräten bei der Gestaltung des Transferprojektes
- Informationsveranstaltungen vor Unternehmensleitungen, Personalleitungen, Betriebsversammlungen
- Individuelle Informationsgespräche mit Mitarbeitern, Profiling, Kompetenz- und Potenzialanalyse
- Kontinuierliche Beratung und Begleitung der Mitarbeiter
- Intensive Vermittlung in neue Stellen unter Einbeziehung betrieblicher Trainingsmaßnahmen
- Beratungen über Förderleistungen sowie Unterstützung bei Existenzgründungen
- Individuell maßgeschneiderte bedarfs- und arbeitsmarktorientierte Qualifizierungsmaßnahmen
- Abstimmungen mit den Agenturen für Arbeit
- Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln nach
§ 216 a und § 216b SGB III
- Sicherstellen der jederzeitigen Kostentransparenz für Auftraggeber
- Regelmäßiges Reporting an den Auftraggeber